Golfanlage

Wir wünschen Ihnen erfolgreiche und erholsame Stunden auf unserer Golfanlage. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu erreichen, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

1. Eigentümerin der Golfanlage mit allen Nebenanlagen an der Urbanusstrasse in Köln-Porz-Libur ist die Dr. Velte Golf KG (Dr. Velte Golf). Dr. Velte Golf ist Vertragspartnerin in allen den Besuch und die Nutzung der Anlagen betreffenden Angelegenheiten. Ausgenommen sind Einzel-Unterrichtsstunden bzw. Wareneinkäufe bei Golflehrern. Diesbezügliche Absprachen sind unmittelbar zwischen dem Golflehrer und dem Kunden zu treffen. In diesem Zusammenhang übernimmt Dr. Velte Golf im Auftrag der Golflehrer gegebenenfalls lediglich Sekretariats- und Inkassofunktionen.

2. Das Bezahlen von Leistungen der Dr. Velte Golf bzw. Dienstleistungen der Golflehrer ist nur bargeldlos mittels Electronic Cash oder Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung erfasst Dr. Velte Golf Namen und Anschrift des Kunden sowie gegebenenfalls eine Bilddatei. Dr. Velte Golf verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln, nur für interne Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

3. Der Besuch und die Nutzung der Anlagen erfolgen auf eigene Gefahr. Dr. Velte Golf haftet für keinerlei Schäden, die dem Besucher/Kunden entstehen. Auch im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen Dr. Velte Golf - gleich aus welchem Grund - ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Vertragsverletzung oder Handlung der Dr. Velte Golf, deren gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vor.

4. PKWs dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden (Wasserschutzgebiet). Das Rondell vor dem Clubhaus darf zu diesem Zweck nicht genutzt werden (Feuerwehrzufahrt). Das Parken ist kostenfrei. Den Code für die Ausfahrt erhalten Sie am Ende Ihres Besuchs im Sekretariat.

5. Ein Spielrecht auf der Golfanlage entsteht durch die Eintragung in die Startliste mit der Zuweisung einer Abschlagszeit sowie die Aushändigung der Service-Karte. Trifft ein Spieler mit einer Verspätung von mehr als fünf Minuten abspielbereit am Abschlag ein, so erlischt sein Spielrecht. Die vom Sekretariat vorgegebene Einteilung der Flights ist unbedingt einzuhalten. Ein Spielrecht gilt stets nur für eine Runde über 18 Löcher. Danach ist gegebenenfalls ein neues Spielrecht zu erwirken. Ein Spiel beginnt grundsätzlich am Abschlag 1; die Löcher sind in der nummerierten Reihenfolge zu spielen. Abweichungen hiervon sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Sekretariat zulässig. Vor dem Verlassen des Golfgeländes ist die Service-Karte zurückzugeben.

6. Das Spielen auf den Golfanlagen ist nur mit einer eigenen Ausrüstung (alternativ kann im Sekretariat die passende Ausrüstung ausgeliehen werden) und Schuhen ohne Metallspikes erlaubt. Auf den Anlagen darf nur geraucht werden, wenn die Zigarette vom Raucher ordnungsgemäß entsorgt wird. Dazu zählt keinesfalls das Wegwerfen in die Natur. Telefonate per Handy dürfen nur mittels Vibrationsalarm empfangen werden. Während eines Wettspiels müssen Handys ausnahmslos ausgeschaltet werden.

7. Im Privatspiel ist von folgenden Abschlägen zu spielen: HCP 0 bis -18,4 = gelb / blau; HCP -18,5 bis -36 = blau / rot; HCP -37 bis -54 = rot / orange.

8. Für das Spielen gilt Abschnitt I (Etikette) der Offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes mit der Maßgabe, dass "sollte" stets durch ein "muss" ersetzt wird.

9. Das Üben auf der Driving Range ist nur von den Abschlagmatten oder von den mit weißen Balken gekennzeichneten Bereichen gestattet.

10. Übungsbälle ("Eigentum Dr. Velte Golf") dürfen ausschließlich auf den Abschlägen der Driving Range und im Bereich des Übungsbunkers / Pitching-Grüns verwendet werden, keinesfalls auf der Golfanlage, dem Kurzplatz oder dem Putting-Grün. Im Bereich des Übungsbunkers / Pitching-Grüns ist das Aufsammeln zuvor gespielter Übungsbälle gestattet. Im Bereich der Abschläge ist ein Aufsammeln von Übungsbällen nicht gestattet.

11. Auf dem Putting-Grün dürfen nur Spielbälle (eigene oder Leihbälle) verwendet werden. Hier dürfen auch kurze Annäherungsschläge bis fünf Meter um die Putting-Fläche herum geübt werden. Pitchmarken sind zu entfernen (vgl. Ziffer 8).

12. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum einmaligen, zeitlich befristeten oder dauerhaften Verlust des Spiel- bzw. Nutzungsrechts führen.


Bekleidungsetikette

Um Ihnen den Aufenthalt auf unserer und anderen Golfanlagen zu erleichtern, möchten wir an dieser Stelle auf die im Golfbereich üblichen Bekleidungsetikette hinweisen und darum bitten, diese als einen Aspekt unserer Hausordnung zu beachten:

1. Das Tragen von Jeans ist auf unserer Anlage grundsätzlich gestattet, wenn sie dem Charakter durchschnittlicher Hosen ähneln. Nicht erwünscht sind Hosen mit Löchern, starkem Auswaschungsgrad, Flickenbesatz oder Ausfransungen. Ähnliches gilt für Jeansjacken, wobei wir darauf hinweisen, daß Jeansjacken zur Ausübung des Golfsports generell ungeeignet sind. Sport-, Freizeit- und Jogginganzüge entsprechen ebenfalls nicht der Etikette.

2. Das Tragen von Turnschuhen ist am Beginn einer Golfkarriere problemlos zulässig, sofern diese in einem gepflegten Zustand sind. Üblich ist jedoch das Tragen von Golfschuhen, bei uns aber stets ohne Stahlspikes.

3. Bei männlichen Golfern erwarten wir das Tragen von Oberteilen mit Kragen und mindestens kurzen Ärmeln wie z.B. Polohemden. Das Tragen von T-Shirts, Achselhemden o.ä. ist nicht zulässig. Kurze Hosen sind erlaubt, sofern sie den Oberschenkel bedecken und im Bund wie eine lange Hose geschlossen werden. Sport- oder Schwimmshorts sind nicht zulässig.

4. Golferinnen sollten insbesondere auf das Tragen von transparenten oder bauchfreien Oberteilen sowie solchen mit Spaghettiträgern verzichten. Die kurzen Hosen der Damen sollten den halben Oberschenkel bedecken und auch im Bund wie eine normale Hose zu schließen sein.


Stand: Dezember 2009