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A. Einstiegs-Spielrecht Wählen Sie den Tag, an dem Sie spielen möchten, und spielen Sie zu einer beliebigen Tageszeit (nicht von 10 bis 12 Uhr) 9 Löcher (max. einmal pro Tag und 30-mal pro Jahr) Aufnahmegebühr: 200 € Jahresspielgebühr: 375 €
oder
Flexi-Einstiegs-Spielrecht Wählen Sie frei Ihre Spielrunden, oder Speisen und Getränke; und obendrein erhalten Sie eine Gutschrift über 25,- € Aufnahmegebühr: 200 € Jahresspielgebühr: 375 €
B. Aufstiegs-Spielrecht Wählen Sie drei Tage, an denen Sie vormittags (Beginn des Spiels bis 12:00 Uhr; Achtung: max. 50 Runden pro Jahr) spielen möchten, oder wählen Sie einen Tag, an dem Sie ohne Einschränkungen spielen möchten. Aufnahmegebühr: 400 € Jahresspielgebühr: 750 €
oder
Flexi-Aufstiegs-Spielrecht
Wählen Sie frei Ihre Spielrunden, oder Speisen und Getränke; und obendrein erhalten Sie eine Gutschrift über 50,- € Aufnahmegebühr: 400 € Jahresspielgebühr: 750 €
C. Wochentags-Spielrecht Spielen Sie an jedem Wochentag, soviel Sie möchten. Aufnahmegebühr: 600 € Jahresspielgebühr: 1.125 €
D. uneingeschränktes Spielrecht spielen Sie nach Lust und Laune, wann immer Sie möchten. Aufnahmegebühr: 800 € Jahresspielgebühr: 1.500 €
Keine Aufnahmegebühr D a) Schüler bis zum 13. Geburtstag | Jahresspielgebühr: Frei D b) Schüler bis zum 17. Geburtstag | Jahresspielgebühr: 150 € D c) Schüler bis zum 21. Geburtstag | Jahresspielgebühr: 400 € D c) Studenten / Azubis bis zum 27. Geburtstag | Jahresspielgebühr: 600 €
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Alle Spielrechte gelten ohne zeitliche Begrenzung; sie enden mit Ableben oder Kündigung, wobei ein Spielrecht jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Jahres ohne Begründung gekündigt werden kann. Die Aufnahmegebühr ist einmal zu zahlen, die Jahresspielgebühr jährlich. Die Spielrechte A., B. und C. gelten nicht samstags, sonntags oder feiertags (mit Ausnahme der Flexi-Spielrechte). Falls Sie ein derartiges Spielrecht wählen und außerhalb dieses Dauerspielrechts spielen möchten, zahlen Sie das für Gastspieler übliche Green Fee. Wenn Sie ein einmal gewähltes Spielrecht erweitern möchten, so wird die bereits gezahlte Aufnahmegebühr auf die des neuen Spielrechts angerechnet. Bei unterjährigem Beginn ist bis einschließlich Mai die volle Jahresspielgebühr fällig; ab Juni reduziert sie sich um ein Sechstel je Monat.
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